Naturschutzberatung in Sachsen hat sich etabliert
Am 1.November startete das dritte Beratungsjahr im 2. Durchgang der Naturschutzberatung in Sachsen. Die Zuwendungsverträge für alle 13 in der Naturschutzberatung tätigen Institutionen - darunter sind 6 Landschaftspflegeverbände - wurden nun bis Oktober 2013 verlängert, so dass für die Landnutzer in den definierten 19 Beratungseinheiten die bereits bekannten Berater weiterhin zur Verfügung stehen. Beratungseinheiten sind von den Naturschutzfachbehörden ausgewählte FFH- und Vogelschutzgebiete, aber auch besonders wertvolle Berg-, Feucht- und Frischwiesenkomplexe sowie Streuobstwiesenbiotope in verschiedenen Altkreisen im Freistaat Sachsen
Die Naturschutzberatung ist seit 2008 ein Angebot auf freiwilliger Basis. Sie wird im Rahmen der Richtlinie „Natürliches Erbe (NE)“ aus Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung ländlicher Räume (ELER) und des Freistaates gefördert. Es entstehen für Landbewirtschafter und Eigentümer keine zusätzlichen Kosten.
Die Naturschutzberater sind dabei (je nach den regionalen naturschutzfachlichen Schwerpunkten) in den folgenden Aufgabenbereichen tätig:
- Information der Landnutzers über spezifische Schutzziele und Anforderungen des Naturschutzes in ihrem Betrieb sowie zur Verfügung stehende Fördermöglichkeiten
- konkrete flächen (also schlag-)bezogene Information und Beratung sowie Abstimmung konkreter geeigneter Bewirtschaftungs- und/oder Pflegemaßnahmen zwischen Berater und Landnutzer. Diese Vorschläge werden auf Wunsch des Landnutzers auch mit möglichen Fördermaßnahmen der Richtlinien „Agrarumweltmaßnahmen und Waldmehrung (AuW)“ sowie „Natürliches Erbe (NE)“ untersetzt, die für die Umsetzung der Naturschutzvorschläge geeignet sind.
- fachliche Begleitung zur Gewähr einer fachgerechten Maßnahmenumsetzung während der Laufzeit von Naturschutzfördermaßnahmen
- detaillierte fachliche Einschätzung potentieller Flächen für Naturschutzmaßnahmen (Vor-Ort-Besichtigung mit umfassender Kartierung und Dokumentation) nach Anforderung durch die Naturschutzfachbehörde Insgesamt wurden seit dem Start des 2. Durchganges der Naturschutzberatung im November 2009 fast 1700 Landnutzer zu Naturschutzanliegen auf ihren Flächen kontaktiert. Für ca. 2350 Einzelschläge konnten konkrete Naturschutzfördermaßnahmen in den Gesprächen mit den Landnutzern vorgeschlagen werden.
Der persönliche Kontakt, die konkreten Informationen zu den Naturschutzzielen auf den Betriebsflächen und die (soweit möglich) auf die jeweiligen betrieblichen Verhältnisse abgestimmten Bewirtschaftungsvorschläge werden von den Landnutzern dabei besonders positiv wahrgenommen. Vor allem bei kleineren Betrieben und privaten Eigentümern (z.B. im Streuobstbereich) trägt die Naturschutzberatung spürbar dazu bei, Fördermaßnahmen zielgerichtet auf die relevanten Flächen zu leiten.
Eine Übersicht über die Beratungseinheiten finden Sie in dieser Karte, die Kontaktdaten der zuständigen Beratungsinstitutionen finden in dieser Tabelle.
Weiterführende Informationen zum Fördertatbestand Naturschutzberatung: www.smul.sachsen.de/foerderung/93.htm
Kontakt
Christina Kretzschmar
Koordinierungsstelle Naturschutzberatung beim DVL-Landesbüro Sachsen
Lange Straße 43
01796 Pirna
Tel. +49-(0)3501-58 24 61
Fax +49-(0)3501-46 76 525
E-Mail: kretzschmar(at)lpv.de






